Podhlavický mlýn

Unterkunftsordnung

Unterkunftsordnung

Diese Unterkunftsordnung ist für alle untergebrachten Gäste (im Folgenden „Gast") verbindlich, die die Beherbergungsleistungen von Podhlavický mlýn in Anspruch nehmen, betrieben von der Gesellschaft Tarsier II s.r.o., IČO: 06716831, mit Sitz in Hlavice 89, 463 48 Hlavice (im Folgenden „Beherbergungsbetrieb"), und ist fester Bestandteil des zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Beherbergungsvertrags. Als Gäste gelten auch Personen, die gemeinsam mit einem Gast untergebracht sind, der mit dem Beherbergungsbetrieb einen Vertrag geschlossen hat.

1. Entstehung des Vertragsverhältnisses und Ausweisdokumente

  1. Der Gast ist verpflichtet, auf Verlangen des Beherbergungsbetriebs einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung in das Gästebuch gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vorzulegen.
  2. Ein ausländischer Gast ist verpflichtet, auf Verlangen ein Reisedokument bzw. einen Aufenthaltstitel vorzulegen sowie das Anmeldeformular gemäß Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik auszufüllen und zu unterschreiben.
  3. Einem Gast, der sich weigert, ein Ausweisdokument vorzulegen, kann die Unterbringung verweigert werden, unbeschadet etwaiger sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb.
  4. Die vom Gast bereitgestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) verarbeitet. Nähere Informationen erhält der Gast an der Rezeption oder auf Anfrage.

2. Altersbeschränkung für Gäste

Podhlavický mlýn ist als Adults-only-Hotel für Gäste ab 14 Jahren konzipiert, um die ruhige und entspannte Atmosphäre des Aufenthalts zu bewahren. Eine Unterbringung mit jüngeren Kindern ist ausnahmsweise nach vorheriger individueller Absprache möglich, abhängig von der aktuellen Auslastung und der Art der Buchung.

3. Anreise und Abreise

  1. Die Unterbringung am Anreisetag ist ab 15:00 Uhr möglich, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer spätestens bis 12:00 Uhr am letzten Tag des Aufenthalts zu räumen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Andernfalls ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
  3. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise kann individuell im Voraus mit der Rezeption vereinbart werden.
  4. Beantragt der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts, kann ihm der Beherbergungsbetrieb auch ein anderes Zimmer als das ursprünglich bewohnte anbieten.

4. Verpflegung

  1. Das Frühstück ist im Übernachtungspreis inbegriffen und wird jeden Morgen für die untergebrachten Gäste zubereitet.
  2. Für untergebrachte Gäste wird automatisch ein Platz zum Abendessen im Restaurant PM89 reserviert; die bevorzugte Uhrzeit vereinbart der Gast nach der Ankunft.
  3. Das Abendessen wird als À-la-carte-Menü oder als aktuelles saisonales Angebot serviert; jeden Freitag von Mai bis September findet es in der Scheune mit Zubereitung am offenen Feuer statt.
  4. Bei Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungswünschen bitten wir um rechtzeitige Information.

5. Venkovské SPA und Wellbeing

  1. Der Zugang zum Venkovské SPA ist im Aufenthaltspreis inbegriffen und kann von untergebrachten Gästen tagsüber genutzt werden.
  2. Das SPA umfasst eine finnische Sauna, eine Aromasauna, eine Infrarotsauna, einen Ruhebereich sowie in der wärmeren Jahreszeit ein Außen-Sun-Deck.
  3. In den Abendstunden kann das SPA privat reserviert werden; wir empfehlen eine rechtzeitige Reservierung.
  4. Massagen und Entspannungsbehandlungen empfehlen wir, bereits vor der Anreise zu vereinbaren.
  5. Für sicheres und rücksichtsvolles Verhalten in den SPA-Bereichen ist jeder Gast selbst verantwortlich.

6. Haustiere

  1. Die Unterbringung mit Hund ist nach vorheriger Absprache möglich; am besten geeignet ist der Vejminek mit separatem Eingang.
  2. Die Anwesenheit eines Hundes ist bereits bei der Buchung anzugeben.
  3. Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch sein Haustier verursacht werden, und ist verpflichtet, die Hygienevorschriften des Hotels einzuhalten.
  4. Aus Sicherheitsgründen dürfen Tiere in den Gemeinschaftsbereichen des Geländes nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

7. Parken und Verkehr

  1. Untergebrachten Gästen steht ein Außenparkplatz auf dem Gelände der Mühle zur Verfügung.
  2. Auf dem Gelände steht eine Ladestation für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
  3. Nach vorheriger Absprache organisieren wir einen individuellen Transfer vom Flughafen, Bahnhof oder einem anderen Ort.
  4. Es steht ein Fahrradabstellraum mit Lade- und Reinigungsmöglichkeit zur Verfügung.

8. Verhalten der Gäste, Ruhe und Sicherheit

  1. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Freiheit, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum anderer Personen nicht grundlos beeinträchtigt werden und die Ruhe und das Wohlbefinden anderer Gäste sowie der Umgebung der Mühle nicht gestört werden.
  2. In den Nachtstunden bitten wir um die Einhaltung der Nachtruhe, damit die entspannte Atmosphäre des Hotels erhalten bleibt.
  3. Im gesamten Gebäude sowie auf dem angrenzenden Gelände ist das Rauchen außerhalb der ausgewiesenen Außenbereiche untersagt.
  4. Der Gast darf keine Waffen, Munition, Sprengstoffe oder Suchtstoffe bzw. psychotrope Substanzen auf das Gelände bringen und darf mit offenem Feuer nur an den dafür vorgesehenen Orten umgehen.
  5. Weder im Zimmer noch in den Gemeinschaftsbereichen ist es ohne vorherige Zustimmung des Beherbergungsbetriebs gestattet, Möbel zu verrücken, Reparaturen durchzuführen oder anderweitig in das Stromnetz oder Installationen einzugreifen.
  6. Der Gast ist verpflichtet, im Zimmer Ordnung und Sauberkeit zu halten und beim Verlassen des Zimmers die Fenster zu schließen, die Wasserhähne abzudrehen und das Zimmer ordnungsgemäß abzuschließen.
  7. Angesichts der Nähe zu Wasserflächen (Mühlgraben, Mühlrad, Biotop) bitten wir um erhöhte Vorsicht beim Aufenthalt in deren Umgebung.

9. Haftung für Schäden und Wertgegenstände

  1. Der Gast haftet in vollem Umfang gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für Schäden am Eigentum des Beherbergungsbetriebs und ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb zu melden.
  2. Der Beherbergungsbetrieb haftet für Schäden an vom Gast eingebrachten Sachen gemäß § 2946 ff. des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir empfehlen, Wertgegenstände (Schmuck, Geld, Wertpapiere, Elektronik u. Ä.) an dem dafür vorgesehenen Ort an der Rezeption zu hinterlegen.
  3. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Schäden an vom Gast außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche eingebrachten Sachen.
  4. Ein Gast, der eigene elektrische Geräte verwendet (mit Ausnahme gängiger Geräte für die persönliche Hygiene und Ladegeräte), haftet für dadurch verursachte Schäden; die Geräte müssen technisch einwandfrei sein und über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Die Verwendung von Geräten, die Wärme erzeugen (Kochplatten, Wasserkocher u. Ä.), ist strengstens untersagt.

10. Medizinische Versorgung

Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Gastes sorgt der Beherbergungsbetrieb für die notwendige Erste Hilfe bzw. vermittelt bei Bedarf einen Transport zur ärztlichen Behandlung. Die damit verbundenen Kosten trägt der Gast.

11. Erlebnisse und besondere Anlässe

  1. Wir vermitteln gerne Erlebnisprogramme in der Umgebung der Mühle (Angeln, Pilzesammeln, Walderkundung mit einem Förster) sowie weitere Aktivitäten in der Region Podještědí – wir empfehlen eine rechtzeitige Absprache.
  2. Wenn Sie ein Jubiläum oder einen anderen besonderen Anlass feiern, lassen Sie es uns im Voraus wissen – wir bereiten Ihnen gerne eine persönliche Überraschung vor.

12. Beendigung des Aufenthalts durch den Beherbergungsbetrieb

Verstößt der Gast in wesentlicher Weise gegen die in dieser Hausordnung festgelegten Pflichten, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, den Preis der bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen und das Gelände der Mühle unverzüglich zu verlassen.

13. Schlussbestimmungen

  1. Diese Hausordnung liegt an der Rezeption aus und ist für alle Gäste von Podhlavický mlýn verbindlich.
  2. Mit der Unterbringung in Podhlavický mlýn bestätigt der Gast, dass er sich mit dieser Hausordnung vertraut gemacht hat und ihrer Einhaltung zustimmt.
  3. Für durch diese Hausordnung nicht ausdrücklich geregelte Sachverhalte gelten die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches, in seiner jeweils gültigen Fassung.

Podhlavický mlýn
Hlavice 89, 463 48 Hlavice, Tschechische Republik

rezervace@podhlavickymlyn.cz | +420 720 827 442

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt voller Ruhe, Wellbeing und der einzigartigen Atmosphäre des Podještědí.